Wenn Du Wirtschaftspsychologie studieren möchtest, steht eine große Anzahl von Hochschulen zur Auswahl, die jeweils ihre eigenen Studiengänge mit unterschiedlichen Schwerpunkten anbieten. Du kannst Dich zum Beispiel für das Hauptfach Psychologie einschreiben und den Schwerpunkt Wirtschaftspsychologie wählen oder Du entscheidest Dich für das Hauptfach Wirtschaftswissenschaften und wählst dann den Schwerpunkt Wirtschaftspsychologie. Einige Hochschulen bieten sogar einen eigens konzipierten Studiengang Wirtschaftspsychologie an. Bevor Du Dich auf einen Studienplatz bewirbst, lasse Dich ausführlich über das Studienangebot der gewünschten Hochschule beraten und kläre, mit welchem Studiengang Du das Fach Wirtschaftspsychologie dort jeweils abdecken kannst. Beim Bewerbungsverfahren gilt es einige Hürden zu nehmen und bestimmte Formalitäten zu beachten.
Bewerbung auf einen Studienplatz an einer öffentlichen Hochschule
Wenn Du Dich für einen Studiengang an einer Universität einschreiben möchtest, gilt es zunächst in Erfahrung zu bringen, wann Dein gewünschter Studiengang startet. Einige Studiengänge fangen nur im Wintersemester, andere nur im Sommersemester an. Bewerbungsschluss ist rund ein Viertel Jahr vorher, zum Wintersemester zum Beispiel der 15.Juli. Voraussetzung für ein Studium an einer Universität ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Für ein Studium an einer Fachhochschule müssen Bewerber das Fachabitur vorweisen. Eine Bewerbung auf einen Studienplatz kann schriftlich und an vielen Hochschulen mittlerweile auch online erfolgen. Wenn Du kein Abitur hast, gibt es unter Umständen die Möglichkeit, Dich auf einen Platz an einer Privatuniversität zu bewerben. Zudem bietet die Fernuniversität Hagen einige Fächer an, die unter bestimmten Voraussetzungen ohne Abitur studiert werden können. (www.fernuni-hagen.de).
Numerus Clausus (NC)
Oftmals gibt es mehr Bewerber als Plätze, deshalb vergeben die Hochschulen ihre Studienplätze üblicher Weise nach dem Numerus-Clausus-Prinzip: Ein Teil der Plätze geht an Bewerber, die eine bestimmte Abiturnote erreichen konnten. Ein anderes Kontingent geht an Bewerber, die bereits einige Wartesemester vorweisen können. Letztlich geht ein Anteil der Plätze an Bewerber, die bereits Berufserfahrung in bestimmten Bereichen gesammelt haben. Beim Fach Psychologie können beispielsweise Pfleger oder Erzieher mit Berufsausbildung ihre Abiturnoten "aufwerten". Andere Bewerber können einen Härtefall zum Beispiel durch Krankheit oder pflegebedürftige Familienangehörige begründen. Einige Hochschulen berücksichtigen zudem Zeiten der Kindererziehung. Manchmal fordern Hochschulen zusätzlich zur Bewerbung einen Eignungstest.
Fächer mit hohem NC
Zu den Fächern, die einen hohen Numerus Clausus haben, zählt Psychologie. Der erforderliche Notendurchschnitt liegt bei diesem Studiengang nicht selten im Einserbereich. Betriebswirtschaftslehre hat an einigen Hochschulen einen niedrigeren Numerus Clausus, der bei einer Zweiernote angesiedelt ist. Auch das Fach Wirtschaftspsychologie hat einen NC, der oftmals im Einserbereich liegt. Der NC ist allerdings keine fixe Größe, er kann sich jedes Semester ändern. Wenn Dein Notendurchschnitt nicht ausreicht, kannst Du versuchen, über Wartesemester an einen Studienplatz zu kommen. Als Wartesemester werden die Halbjahre seit Bestehen des Abiturs gerechnet, in denen kein anderes Studium aufgenommen wurde.
Zentrale Studienplatzvergabe
Beim Thema Bewerbung zum Studium begegnen Dir vielleicht die Begriffe "ZVS" (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) oder neu die Stiftung Hochschulstart, die die ZVS abgelöst hat. Die Stiftung Hochschulstart übernimmt die Vergabe von stark nachgefragten und zulassungsbeschränkten Studiengängen. Das betrifft zurzeit die Fächer Tiermedizin, Zahnmedizin, Medizin und Pharmazie. Bewerber, die diese Fächer studieren wollen, müssen sich bei der Stiftung Hochschulstart bewerben. Für die Fächer Wirtschaftspsychologie, Psychologie und Wirtschaftswissenschaften ist dies allerdings nicht relevant. Für die Bewerbung bei diesen Studiengängen ist, wie bereits erwähnt, oftmals der lokale Numerus Clausus ausschlaggebend.
Bewerbung für ein duales Studium
Wenn Du Dich an einer privaten Hochschule für einen dualen Studiengang bewerben möchtest, ist das Verfahren etwas anders als an öffentlichen Hochschulen. An privaten Hochschulen ist eine Zulassung ohne Numerus Clausus möglich. Wenn Du einen Studienplatz ergattern möchtest, kommt es auf ein gutes Motivationsschreiben an. Außerdem gibt es in den meisten Fällen einen Eignungstest. Wenn Du Dich für ein duales Studium einschreibst, bewirbst Du dich gleichzeitig auf einen Studienplatz und auf einen Job. Du musst einerseits die Hochschule andererseits auch den zukünftigen Arbeitgeber überzeugen, bei dem Du Deine Praxistage absolvierst. Auch bei der Bewerbung für einen dualen Studiengang gilt es, bestimmte Fristen zu wahren. So kann der Eignungstest nur in einer bestimmten Zeitspanne geschrieben werden. Zudem hast Du nur einen begrenzten Zeitraum, um einen Praxispartner zu finden. Einige Hochschulen ermöglichen es, zukünftigen Studenten, die nicht so schnell einen Praxispartner finden können, das Studium als Fernstudium zu beginnen, um ein weiteres Semester für die Suche zu haben. Dies ist allerdings nicht an allen Hochschulen möglich, die duale Studiengänge anbieten.