Wenn Du Dich für einen Studiengang entschieden hast, gilt es eine fristgerechte und vollständige Bewerbung an die jeweilige Hochschule zu schicken. Manche Fächer sind durch einen bundesweiten Numerus Clausus zulassungsbeschränkt und werden nur zentral vergeben, andere unterliegen wiederum einem örtlichen Numerus Clausus, wiederum andere sind zulassungsfrei. Wenn Du einen Platz in der Tasche hast, darfst Du natürlich nicht vergessen, Dich an der Hochschule offiziell einzuschreiben.
Fristen
Bei der Bewerbung um einen Studienplatz ist es wichtig, bestimmte Fristen zu wahren. Viele Studiengänge starten zum Wintersemester, das heißt, sie beginnen im Oktober. Die Bewerbungsfrist für "Alt-Abiturienten" endet am 31. Mai vor dem neuen Wintersemester. Neu-Abiturienten, die ihr Zeugnis erst im Juni erhalten, können sich bis zum 15. Juli bewerben. Wer sein Studium in einem Sommersemester aufnehmen möchte, muss seine Bewerbung spätestens zum 15.Januar einsenden.
Erforderliche Unterlagen
Wenn Du Dich für einen Studienplatz bewerben möchtest, gehören folgende Unterlagen mit ins Bewerbungsschreiben:
- Das ausgefüllte Antragsformular, Vorlagen gibt es meistens auf der Homepage der jeweiligen Hochschule, beziehungsweise im Hochschulsekretariat
- Beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses (für ein Universitätsstudium) oder beglaubigte Kopie der Fachhochschulreife (Fachhochschule) oder fachgebundenen Hochschulreife
- Je nach Fach und Hochschule: Nachweis über ein Vorpraktikum, Mappe mit Arbeitsproben zum Beispiel für die Bereiche Kunst oder Musik. Ablegen einer Eignungsprüfung bei bestimmten Fächern, zum Beispiel Sport
- Bei einem Hochschulwechsel Exmatrikulationsbescheinigung und Leistungsnachweise aus der alten Hochschule
Zulassungsbeschränkte Fächer
Es gibt eine Handvoll Fächer, die sehr beliebt sind und deren Plätze nur zentral vergeben werden. Zu diesen Fächern gehören: Tiermedizin, Zahnmedizin, Medizin und Pharmazie. Wer sich für einen dieser Studiengänge bewerben möchte, muss sich an die Stiftung Hochschulstart (Ehemals "ZVS" Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) wenden. Die Stiftung Hochschulstart hat auf ihrer Homepage ein Bewerbungsportal für diese Fächer zur Verfügung gestellt: www.hochschulstart.de.
Landeseinheitliches Zulassungsverfahren Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen ist bisher das einzige Bundesland, das ein landeseinheitliches Zulassungsverfahren für einige Studiengänge organisiert. Wer bestimmte Fächer an einer nordrhein-westfälischen Hochschule studieren möchte, muss sich bei der "Stiftung für Hochschulzulassung" in Dortmund bewerben. Das betrifft derzeit folgende Studiengänge:
- Lebensmittelchemie
- Rechtswissenschaften
- Lehramtsstudiengang Deutsch, Mathematik oder Deutsch und Mathematik an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen (Studienschwerpunkt Grundschule)
- Biologie auf Lehramt an Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs
Örtlicher Numerus Clausus (NC)
Bei den Studiengängen, die nicht zentral vergeben werden, ist eine Bewerbung an der Wunsch-Hochschule erforderlich. Oftmals gibt es an Hochschulen mehr Bewerber als Plätze für bestimmte Studiengänge. In so einem Fall vergeben die Hochschulen ihre Plätze üblicher Weise nach dem örtlichen Numerus-Clausus-Prinzip. Ein Kontingent der Plätze geht an Bewerber, die eine bestimmte Abiturnote erreichen konnten. Dabei wird von der Note des "schlechtesten" Bewerbers ausgegangen, der im letzten Semester noch einen Studienplatz bekommen hat. Das kann in einem Fach der Durchschnitt 2,3 sein, also werden zunächst einmal die Bewerber berücksichtigt, deren Note 2,3 und besser ist. Ein weiteres Kontingent geht an Bewerber, die bereits ein paar Wartesemester nachweisen können. Als ein Wartesemester gilt ein Halbjahr nach Bestehen der Abiturprüfung ohne dass derjenige an einer anderen Hochschule eingeschrieben war. Berücksichtigt werden auch Zeiten der Kinderbetreuung oder der Pflege kranker Angehöriger.
Da die Hochschulen mehr Autonomie bekommen haben, was die Zulassung ihrer Bewerber angeht, vergeben sie abhängig vom Fach auch einen Teil der Plätze an Bewerber, die Berufserfahrung in relevanten Bereichen nachweisen können. Manche Hochschulen führen zudem Auswahltests durch.
Zulassungsfreie Fächer
Neben den zulassungsbeschränkten Fächern, die über einen Numerus Clausus vergeben werden, gibt es Studiengänge, die zulassungsfrei sind. Das heißt, Bewerber brauchen nur den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung. Die Abiturnote spielt in diesem Fall keine Rolle. Manchmal müssen Bewerber trotzdem bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um einen Platz in einem zulassungsfreien Studiengang zu ergattern. Das können bestimmte Sprachkenntnisse sein, die nachgewiesen werden müssen oder auch eine gewisse Berufspraxis. Wenn Du Dich für einen zulassungsfreien Studiengang interessierst, informiere Dich, ob es eventuell bestimmte Voraussetzungen gibt. Zwei Beispiele für zulassungsfreie Studiengänge: An der Freien Universität Berlin ist das Fach Archäologie in einem bestimmten Semester zulassungsfrei, die Uni fordert aber den Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen. Die Technische Universität Clausthal bietet den Studiengang Betriebswirtschaftslehre zulassungsfrei an und nennt auch keine weiteren Voraussetzungen, die Bewerber erfüllen müssen.
Bewerbung für ein duales Studium
Das Bewerbungsverfahren für ein duales Studium unterscheidet sich von den üblichen Verfahren der Universitäten oder Fachhochschulen. Wer sich für einen dualen Studiengang bewerben möchte, bewirbt sich zweifach: Auf einen Studienplatz an der Hochschule und auf einen Arbeitsplatz beim Partnerunternehmen für die Praxisphasen. Ein überzeugendes Motivationsschreiben ist hier entscheidend. Zudem führen die Hochschulen meistens Auswahltests durch. Einen Numerus Clausus gibt es in der Regel nicht.