Immer mehr Hochschulen bieten duale Studiengänge an, oftmals handelt es sich dabei um private Hochschulen, aber auch Fachhochschulen, Akademien oder Technische Hochschulen bieten ihren Studierenden die Möglichkeit, eine praktische Ausbildung mit einem Hochschulstudium zu verbinden. Das duale Studium schließt mit einem Bachelor oder dem weiterführenden Master ab. Wenn Du Dich für ein duales Studium interessierst, sollest Du Dir überlegen, ob Du Deinen Fokus eher auf das wissenschaftliche Arbeiten legst. Ist das der Fall, solltest Du ein Universitätsstudium aufnehmen. Möchtest Du einen hohen Praxisanteil, könnte ein duales Studium das Richtige sein. Vor einer Bewerbung gilt es, die möglichen Vor- und Nachteile abzuwägen.
Theorie und Praxis
Ein duales Studium verknüpft Theorie und Praxis miteinander. Wenn Du zum Beispiel Wirtschaftspsychologie im dualen Studiengang studierst, eignest Du Dir im Theorieteil Kenntnisse in Betriebswirtschaftslehre und psychologisches Grundlagenwissen an. Im Partnerunternehmen, zum Beispiel in einem Marktforschungsinstitut, bekommst Du im Laufe der Zeit eigene Praxisprojekte. Du brauchst für Dein Studium also ein passendes Partnerunternehmen, mit dem Du einen Vertrag schließt. Dieser regelt Deine Arbeitszeiten, Deinen Urlaubsanspruch und hält fest, wie hoch Deine Aufwandsentschädigung ausfällt. In den meisten dualen Studiengängen musst Du rund 40 Stunden im Monat für die Arbeit im Partnerbetrieb einplanen. Die restliche Zeit verbringst Du an der Hochschule, wo Du Deine Lehrveranstaltungen besuchst.
Mögliche Vorteile eines dualen Studiums
- Studierende eines dualen Studienganges sammeln im Vergleich zum wissenschaftlichen Studium mehr Praxiserfahrung.
- Oftmals kleine Lerngruppen an der privaten Hochschule.
- Die zum Teil recht hohen Studiengebühren werden in der Regel vom Partnerunternehmen übernommen.
- Der Partnerbetrieb zahlt in den meisten Fällen eine Vergütung. Wie hoch diese ausfällt, ist allerdings Verhandlungssache und hängt auch vom Studiengang ab.
- Der Zugang zu einem dualen Studium ist oftmals ohne Numerus Clausus und manchmal ohne Abitur möglich. Wichtiger sind das Bestehen des Aufnahmetests und ein überzeugendes Motivationsschreiben.
Mögliche Nachteile eines dualen Studiums
- Studierende eines dualen Studienganges müssen eine gewisse Belastbarkeit mitbringen. Im dualen Studium gibt es keine langen Semesterferien wie an einer Universität oder Fachhochschule. Die vorlesungsfreie Zeit wird im dualen Studium oft für Klausuren genutzt. Außerdem arbeitet der Studierende weiterhin im Partnerbetrieb. Er bekommt in der Regel nur den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub, den er in Absprache mit dem Unternehmen und der Hochschule nehmen kann.
- Ein duales Studium lässt in der Regel wenig Zeit für einen Nebenjob, da der Studierende in den Präsenzphasen im Unternehmen oftmals in Vollzeit anwesend ist. Auch die Zeit an der Hochschule nimmt meistens den ganzen Tag in Anspruch. Die vorlesungsfreie Zeit kann ebenfalls nicht zum Jobben genutzt werden. Das heißt, Du musst mit dem Geld auskommen, das das Partnerunternehmen Dir zahlt und gegebenenfalls Bafög beantragen oder einen Studienkredit aufnehmen.
- Nicht immer ist es einfach, rechtzeitig ein passendes Partnerunternehmen zu finden. Einige Hochschulen helfen bei der Suche und haben sogar einen Stamm an kooperierenden Unternehmen. Wiederum andere Hochschulen ermöglichen es Studierenden, die am Anfang des Semesters ohne Betrieb dastehen, das Studium zunächst als Fernstudium zu beginnen.
- Nicht immer ist es möglich, mit dem erworbenen Bachelor im dualen Studium einen weiterführenden Masterstudiengang an einer anderen Hochschule aufzunehmen (Durchlässigkeit). Informiere Dich vorher, ob die angebotenen Studiengänge akkreditiert und auch an anderen Hochschulen anerkannt sind. Wenn Du mit dem Gedanken spielst, auf jeden Fall einen Master anschließen zu wollen, informiere Dich, welche Masterstudiengänge zu Deinem bisherigen Studiengang passen und wo diese angeboten werden. Informationen dazu gibt es in der Studienberatung.
- Im Falle eines Studienabbruchs kann es passieren, dass Du dem Partnerunternehmen die bisher gezahlten Studiengebühren erstatten musst. Dies soll aber nur selten der Fall sein und muss im Vorfeld klargestellt werden, zum Beispiel durch bestimmte Klauseln im Vertrag.